Hans Schober 25p Production

 

Hugo Wolf Strasse 2/5

 

A-5020 Salzburg

 

 

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

01. ALLGEMEINES

 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Hans Schober 25p Production. Abweichende AGB ́s nationaler oder internationaler Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.

 

 

 

02. GELTUNGSBEREICH

 

Die AGBs gelten für alle Werke von Hans Schober 25p Production. Als solche gelten Videoaufnahmen unbearbeitet und bearbeitet, Videos aus einzelnen oder mehreren digitalen Fotoaufnahmen, unabhängig von Form oder Vollendungsgrad. Sie können als Ausdrucke, Ausbelichtungen, Dateien, auf Datenträger vorliegen und übermittelt werden. Es handelt bei jedem Bildmaterial und jeglichen Konzeptideen um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts.

 

 

 

03. AUFTRAGSERTEILUNG

 

Ein gültiger Vertrag entsteht durch eine schriftlich bestellte Auftragserteilung von Seiten des Vertragspartners und wird auch ohne einer schriftlichen Bestätigung der Firma Hans Schober 25p Production rechtsgültig.

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hans Schober 25p Production und dem Auftraggeber einer Dienstleistung oder eines Produktes gelten ausschließlich die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung. Für Streitigkeiten gilt der Hauptsitz der Hans Schober 25p Production Filmproduktion als Gerichtsstand unter Anwendung österreichischen Rechts als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich vollinhaltlich mit diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" einverstanden und verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen "Allgemeinen Geschäftsbeziehungen". Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Jede mündliche, telefonische, schriftliche oder elektronisch übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an Hans Schober 25p Production zum Abschluss einer Auftragsbestätigung zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung, dar.

 

04. RECHTE DRITTER, URHEBER-, VERWERTUNGS- UND NUTZUNGSRECHTE

 

Hans Schober 25p Production verfügt gem. § 38/1 Urh.G. über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden ausgenommen Vertraglich anderslautend. Hans Schober 25p Production hat das Recht, bei Verwendung der Werke als Urheber genannt zu werden sowie die Nennung auch zu verweigern und die Werke zum Zwecke der Eigenwerbung auf seiner Internetseite, in Showreels zu verwenden.

 

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher und urheberrechtlicher Art, verfügt und ist verpflichtet alle relevanten Personen über den Dreh zu informieren, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen.

 

Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die zur Verfügung gestellten (bzw. deren Verwendung er beauftragt hat) Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages stellen sollten, und verpflichtet sich, Hans Schober 25p Production hiefür schad- und klaglos zu halten.

 

05. FREMDMATERIAL

 

Werden vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten Film-/Videomaterial, Bildmaterial oder sonstige graphische Arbeiten bzw. Tonmaterial zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung bis zur Übergabe an den Videoproduzenten vorzunehmen. Die Einholung von Nutzungsrechten, die über das Urheberrecht des gelieferten Bildmaterials hinausgehen, obliegt dem Auftraggeber. Dies umfasst die Rechte ggf. abgebildeter Personen oder Sachen sowie Veröffentlichungsgenehmigungen von abgebildeten Museums- und Sammlungsobjekten. Der Auftraggeber sichert zu, dass er für jegliches Basismaterial wie Bilder, Fotografien, Logos, Texte usw., das von ihm zur Durchführung eines Auftrags bereitgestellt wird, das Urheberrecht, die Markenrechte, oder die erforderlichen Lizenzrechte verfügt. Hans Schober 25p Production übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter.

 


 

06. LEISTUNGSUMFANG

 

Der Leistungsumfang beinhaltet alle im Vertrag angegebenen Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen müssen schriftlich vereinbart werden, mündliche Zusatzvereinbarungen können nicht berücksichtigt werden.

 

07. RECHNUNGSLEGUNG

 

Die in Rechnung gestellten Beträge sind spätestens 7 Tage nach Eingang (Poststempel bzw. elektronische Zustellung) der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde, die der Hans Schober 25p Production daraus entstehenden Kosten. Außerdem ist die Firma Hans Schober 25p Production dadurch berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und sämtliche bereits gelieferten Dienstleistungen zurückzufordern.

 

08. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

IMPRESSUM

 

 

Hans Schober / 25p Production

Hugo Wolf Strasse 2/5 5020 Salzburg Österreich

Mobil: +43 664 2079010

Mail: office@25p.at www.25p.at

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